AGB BOE24 fürAnwälte/Teilnehmer
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das BOE24®-System der Boenisch Ltd. für Rechtsanwälte
Liebe Rechtsanwältin, lieber Rechtsanwalt des BOE24® -Systems,
wir haben uns bei der Beschreibung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bemüht, so nutzerfreundlich wie möglich zu sein. Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam durch.
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Boenisch Ltd. und dem Rechtsanwalt bzw. der Rechtsanwältin (nachfolgend “Rechtsanwalt”) für das Leistungsangebot des BOE24® -Systems. Der Rechtsanwalt erkennt und bestätigt die Kenntnisnahme und Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Vertragsabschluss an.
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet jederzeit auf den BOE24® -Webseiten abrufbar und können ausgedruckt werden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit der ersten Inanspruchnahme von Leistungen sowie für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen von BOE24® als anerkannt. Verweise des Rechtsanwaltes auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam.
(3) Boenisch Ltd. behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, aufgrund der Veränderung internetbezogener Rahmenbedingungen oder aufgrund einer Änderung der Geschäftsabläufe bzw. Geschäftsbereiche von Boenisch Ltd. erforderlich wird. Änderungen dieser Bedingungen werden den Rechtsanwälten in elektronischer Form per E-Mail an die von ihm selbst genannte E-Mail Adresse bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Rechtsanwalt nicht schriftlich (per Brief oder per E-Mail) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird Boenisch Ltd. den Rechtsanwalt bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Widerspricht der Rechtsanwalt den neuen Geschäftsbedingungen, behält sich Boenisch Ltd. das Recht vor, den Vertrag zu kündigen.
2. Allgemeine Leistungsbeschreibung
(1) Boenisch Ltd. hat das Beratungssystem BOE24® entwickelt, mit dem es den Rechtsanwälten ermöglicht wird, Beratungswünsche von Mandanten über das Internet entgegen zu nehmen, ihre Rechtsberatungen online über das Internet durchzuführen und über Boenisch Ltd. im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten mit dem jeweiligen Nutzer (Mandanten) abrechnen zu lassen.
Entsprechend der Rechtsanwaltsvergütungsberechnung wird die Beratungsleistung im BOE24® -System als "Erstes Beratungsgespräch für Verbraucher" nach §13, Nr. 2102 VV RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet.
Für die Nutzung der Rechtsberatung authentifizieren sich der Mandant und der Rechtsanwalt im BOE24® -System. Der Mandant gibt bei seiner Anfrage seinen Namen an und bei Auftragserteilung Namen und Anschrift, so dass gewährleistet werden kann, dass keine Anfragen von anonymen Mandanten erfolgen und der Rechtsanwalt daher nicht Gefahr läuft, Gegnern in ein und demselben Rechtsstreit Auskunft zu erteilen. Das BOE24® -System protokolliert die Zugriffe der Interessenten/Mandanten und der Rechtsanwälte. Boenisch Ltd. rechnet die Rechtsberatung entsprechend dem vom Rechtsanwalt gegenüber dem Nutzer abgegebenen individuellen Pauschalangebots ab und erstellt dem Mandanten im Namen des Rechtsanwalts hierüber eine Abrechnung.
(2) Der jeweils komplette und aktuelle Funktionsumfang des BOE24® -Systems ist jederzeit abrufbar auf den BOE24® -Webseiten. Darin sind zum Beispiel folgende Basisfunktionalitäten enthalten:
- Anfrage zur Rechtsberatung durch einen Mandanten
- Übernahme der Anfrage durch einen Rechtsanwalt
- individuelles Pauschalangebot für die Rechtsberatung durch den Rechtsanwalt an den Mandanten
- Angebotsannahme durch den Mandanten und Auftragserteilung
- Vorkasse durch Zahlung der Beratungsgebühr an Boenisch Ltd. im Auftrag und unter Ermächtigung des Rechtsanwalts
- Durchführung der Rechtsberatung durch den Rechtsanwalt nach Zahlungseingang bei Boenisch Ltd.
(3) Die Teilnahme am BOE24® -System ist für den Rechtsanwalt gebührenpflichtig. Die Gebühren ergeben sich aus dem jeweils geltenden Preisverzeichnis von BOE24®. Das Preisverzeichnis von BOE24® ist unter http://www.boe24.net abrufbar.
(4) Supportservice und Störungsmeldungen: Boenisch Ltd. stellt dem Rechtsanwalt werktags (montags bis freitags) per E Mail über service@boe24.net und über die Webseiten des BOE24® -Systems einen Supportservice zur Verfügung. Die Servicezeiten werden auf den BOE24®-Webseiten veröffentlicht.
(5) Statistiken: Boenisch Ltd. stellt den Rechtsanwälten statistische Daten in digitaler Form, wie z. B. die mit BOE24® getätigten Beratungen und Umsätze zur Verfügung. Diese Daten sind entweder über das BOE24®-System mittels Passwort abrufbar oder werden dem Rechtsanwalt per E-Mail zugestellt.
(6) Sicherheit: Alle Server- und Systemkomponenten des BOE24® -Systems werden auf einem technisch mehrfach ausfallsicheren Rechnersystem betrieben, die Daten werden nach dem Stand der Technik sicher gespeichert. Boenisch Ltd. führt in der Regel zu Nachtzeiten Wartungsintervalle am BOE24® -System durch.
(7) individuelle Leistungen und Lieferungen: Boenisch Ltd. bietet individuelle Leistungen als Ergänzung zu den Basisleistungen an. Zusätzliche Leistungsmerkmale, wie z. B. das Erstellen oder die Betreuung von Kanzlei-Webseiten, werden jeweils gesondert vereinbart.
(8) Verhalten gegenüber den Mandanten: Der Rechtsanwalt stellt seine Rechtsberatung mittels des BOE24®-Systems den Mandanten entsprechend dem “Gesetz zur Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten” (RVG) zur Verfügung. Mängel an der erfolgten Beratung können vom Mandanten nur direkt an den beauftragten Rechtsanwalt gerichtet werden. Es obliegt ausschließlich dem Rechtsanwalt, Beanstandungen seitens der Mandanten zu klären und ggf. zu regulieren.
3. Vergütungen an Boenisch Ltd. für die Nutzung von BOE24® und Zahlungsbedingungen
Die Vergütungen für die Nutzung des BOE24® -Systems bestehen aus 3 Teilen: einer einmaligen Einrichtungsgebühr, einem monatlichen Grundbetrag und einer umsatzabhängigen Provision (s. Punkt 4 der AGB).
(1) Der Umfang und die Höhe der Vergütung bestimmen sich nach den mit dem Rechtsanwalt vereinbarten Leistungen und dem Preisverzeichnis von BOE24® in der jeweils geltenden Fassung. Das Preisverzeichnis von BOE24® ist unter http://www.boe24.net abrufbar.
(2) Die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Rechtsanwaltes gegenüber Boenisch Ltd. erfolgt grundsätzlich mittels Lastschriften. Hierzu erteilt der Rechtsanwalt gegenüber Boenisch Ltd. die Ermächtigung, fällige Zahlungsforderungen von Boenisch Ltd. zu Lasten seines Bankkontos einzuziehen. Jährliche oder monatliche Grund- oder Pauschalvergütungen sind jeweils im Voraus für den betreffenden Zeitraum zur Zahlung fällig.
(3) Die Abrechnungsperiode ist der Kalendermonat. Die monatliche Gebühr für den ersten Monat fällt anteilsmäßig an.
(4) Die Rechnungslegung erfolgt elektronisch per E-Mail.
(5) Boenisch Ltd. behandelt Rechtsanwälte generell als umsatzsteuerpflichtige Unternehmer. Umsatzsteuer auf die berechneten Vergütungen sind somit beim Rechtsanwalt als Vorsteuer abzugsfähig, die von Mandanten über Boenisch Ltd. vereinnahmte/ausgewiesene Umsatzsteuer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abzuführen.
(6) Boenisch Ltd. ist zur Leistungserbringung erst dann verpflichtet, wenn das einmalige Anmeldeentgelt oder der jeweils gültige Einrichtungspreis geleistet wurde und alle notwendigen Anmeldeunterlagen, insbesondere die Nachweise durch Zulassungsurkunde und der Befugnis für die Bezeichnung des Fachanwalts, geliefert worden sind. Boenisch Ltd. kann bei Nachweis einer Bankverbindung oder einer Kreditkartennummer die Leistung früher erbringen.
4. Zahlungsabwicklung für Beratungsleistungen und Gebühren für BOE24® sowie Abrechnung mit dem Rechtsanwalt
(1) Boenisch Ltd. rechnet namens und im Auftrag des Rechtsanwalts die über BOE24® erfolgten Forderungen aus der Rechtsberatung gegenüber den Mandanten ab.
(2) Boenisch Ltd. wird dem Rechtsanwalt monatlich eine Abrechnung der mit den Mandanten über das BOE24® -System getätigten Beratungen und Umsätze erstellen.
(3) Die von den Mandanten eingezogenen Entgelte werden unter Aufrechnung der gemäß des Preisverzeichnisses (abrufbar unter: http://www.boe24.net) zu entrichtenden Gebühren gutgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt auf ein vom Rechtsanwalt zu benennendes Bankkonto jeweils spätestens am Ende des zweiten Monats, der dem Abrechnungszeitraum folgt.
(4) Soweit der Mandant gegenüber Boenisch Ltd. beanstandet, dass die Leistungen des Rechtsanwalts ihm gegenüber nicht vertragsgemäß oder mangelhaft sind, ist Boenisch Ltd. berechtigt, dem Mandanten keine Entgelte zu berechnen bzw. bereits gezahlte Entgelte zu erstatten und diese erstatteten Entgelte gegenüber den Auszahlungsansprüchen des Rechtsanwaltes bei den darauf folgenden Abrechnungen aufzurechnen. Sofern binnen drei Monaten keine weiteren Abrechnungen erfolgen, wird der Rechtsanwalt zuviel erhaltene Beträge unverzüglich erstatten. Soweit die Regelungen über Fernabsatzverträge Anwendung finden und ein Mandant vor oder nach der jeweiligen Abrechnung zwischen Boenisch Ltd. und dem Rechtsanwalt von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, gilt die vorgenannte Regelung entsprechend.
(5) Boenisch Ltd. wird den Rechtsanwalt über unbezahlte Forderungen unterrichten und dem Rechtsanwalt für die Durchsetzung seiner Forderung gegen den Mandanten dessen vorhandenen und erforderlichen Daten übermitteln, soweit dem nicht rechtliche Vorschriften entgegenstehen.
(6) Im Falle der Nichteinbringlichkeit bzw. der Rückabwicklung einer Forderung gegenüber dem Mandanten sowie einer Beanstandung durch den Mandanten wird Boenisch Ltd. (auf Wunsch des Rechtsanwaltes) den Zugriff des betreffenden Mandanten auf BOE24® -System bis zur endgültigen Klärung sperren.
5. Verantwortungsbereich von Boenisch Ltd., Leistungsstörungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Dem Rechtsanwalt ist bekannt, dass die Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet von nachgelagerten Datenleitungen abhängt, auf die Boenisch Ltd. keinen Einfluss hat und für die Boenisch Ltd. keine Gewähr übernimmt.
(2) Boenisch Ltd. bewirbt das BOE24® -System, gibt jedoch keine Garantie über die Anzahl der zustande kommenden Beratungsmandate. Der Rechtsanwalt erwirbt mit seiner Teilnahme am BOE24®-System weder Anspruch auf Zuteilung von Beratungsaufträgen noch auf eine Mindestanzahl von Aufträgen.
(3) Des Weiteren übernimmt Boenisch Ltd. für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Werthaltigkeit, Aktualität und Qualität der vom Rechtsanwalt erfolgten Rechtsberatung keine Gewähr. Insbesondere macht Boenisch Ltd. sich die vom Rechtsanwalt stammenden Inhalte und Beratungen nicht zu eigen.
(4) Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Boenisch Ltd. nicht zu vertreten hat und die seine Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, lassen den Vergütungsanspruch von Boenisch Ltd. unberührt. Liegt eine nicht nur unerhebliche Behinderung über einen nicht unwesentlichen Zeitraum (mindestens eine Woche) vor, so ist der Rechtsanwalt berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Weitere Rechte sind ausgeschlossen.
(5) Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch Umstände gestört, die im Verantwortungsbereich von Boenisch Ltd. liegen, so obliegt es dem Rechtsanwalt dies unverzüglich gegenüber Boenisch Ltd. schriftlich bzw. per E Mail zu rügen. Boenisch Ltd. wird fehlerhafte Leistungen nachbessern. Erbringt Boenisch Ltd. seine Leistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht vertragsgemäß, so hat der Rechtsanwalt das Recht, die laufenden Gebühren für die Leistungen von Boenisch Ltd. für den Zeitraum und in dem Umfang angemessen zu mindern, in dem Boenisch Ltd. diese Leistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht vertragsgemäß erbracht hat. Daneben steht dem Rechtsanwalt das Recht der außerordentlichen Kündigung des Vertrages zu. Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass Boenisch Ltd. eine Nachfrist von 2 Wochen zur Erbringung vertragsgerechter Leistungen hat und diese Frist fruchtlos abgelaufen ist.
(6) Gegen Ansprüche von Boenisch Ltd. kann der Rechtsanwalt nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Rechtsanwalt nur wegen Ansprüchen aus dem einzelnen, konkreten Vertragsverhältnis zu, dessen Bestandteil diese AGB sind.
6. Pflichten und Obliegenheiten des Rechtsanwalts
(1) Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten:
- Der Rechtsanwalt benutzt zur Durchführung der Online-Beratung auf seinen eigenen Rechnersystemen den Browser “IE-Internet Explorer” der Firma Microsoft ab Version 6; damit soll sichergestellt werden, dass Funktionen, z. B. der Online-Texteditor für die Beratung, in vollem Umfang funktionsfähig eingesetzt werden können, die bei Nutzung anderer Browser, z. B. Firefox oder Opera, nicht zur Verfügung stehen oder zu Fehlern führen könnten.
- Der Rechtsanwalt prüft selbsttätig im BOE24® -System, ob Beratungsanfragen vorliegen.
- Der Rechtsanwalt ist gehalten, Anfragen, für die ein Nutzer einen bestimmten Anwalt wünscht, nicht anzunehmen, sondern dem jeweils gewünschten Anwalt zu überlassen, es sei denn, die Anfrage ist bereits mehr als 48 Stunden zuvor gestellt worden, ohne dass sie vom Wunsch-Anwalt entgegengenommen worden ist.
- Der Rechtsanwalt pr
ft und teilt Boenisch Ltd. erkennbare Mängel und Störungen unverzüglich mit.
- Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, das BOE24®-System nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen und die Gesetze sowie die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt insbesondere folgende Pflichten ein: Der Rechtsanwalt stellt sicher, dass durch von ihm eingespeiste Daten nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendschutz, die Persönlichkeitsrechte Dritter und die Verletzung von Schutzrechten, insbesondere Urheberrechten Dritter, verstoßen wird.
- Der Rechtsanwalt verpflichtet sich, eine nicht vertragsgemäße Belastung von Boenisch Ltd. durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen.
- Der Rechtsanwalt stellt sicher, dass die von ihm eingesetzten Skripte und Programme nicht mit Fehlern oder Viren behaftet sind, die geeignet sind, die Leistungserbringung durch Boenisch Ltd. zu stören.
- Es obliegt dem Rechtsanwalt, eigenverantwortlich seine Beratung ordnungsgemäß mit dem BOE24® -System durchzuführen. Boenisch Ltd. haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Werthaltigkeit, Aktualität und/oder Qualität von Beratungen des Rechtsanwalts.
- Der Rechtsanwalt verpflichtet sich, den ihm überlassenen Benutzernamen und das Kennwort geheim zu halten. Bei einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder einem entsprechenden Verdacht ist dies bei Boenisch Ltd. unverzüglich anzuzeigen.
- Der Rechtsanwalt verpflichtet sich, Rechtsanfragen ausschließlich persönlich zu beantworten.
- Der Rechtsanwalt verpflichtet sich, das BOE24® -System nicht auf öffentlich zugänglichen Rechnern anzuwenden.
- Der Rechtsanwalt verpflichtet sich, die Nutzer des BOE24®-Systems ausschließlich innerhalb des Systems zu betreuen und zu beraten und sowohl während der Angebotsphase als auch während des Beratungsauftrages den Mandanten für die Beratung nicht auf ein anderes Medium (z. B. Telefonberatung, Kanzleibesuch) zu lenken oder zu verweisen. Der Hinweis an den Nutzer, dass im Einzelfall eine Online-Beratung nicht sinnvoll oder machbar sein mag, ist davon ausgenommen. Der Rechtsanwalt ist in diesem Falle gehalten, nicht Werbung in eigener Sache zu machen. Ein an die erfolgte Beratung anschließendes Mandat ist selbstverständlich gern gesehen.
Im Fall eines Verstoßes gegen die zuvor genannten Verpflichtungen ist Boenisch Ltd. berechtigt, nach eigener Wahl die Leistungserbringung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen und/oder das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
Der Rechtsanwalt hat Boenisch Ltd. in dem zuvor geschilderten Fall den aus solchen Pflichtverletzungen resultierenden Schaden zu ersetzen und zudem von allen Nachteilen freizustellen, die durch seine schädigenden Handlungen entstehen können.
(2) Der Rechtsanwalt erklärt sich damit einverstanden, dass Boenisch Ltd. sein Angebot auf der Homepage/Portalseite von BOE24® mit einem Logo, einem Foto des Rechtsanwalts und der Nennung seines Namens, seiner fachlichen und berufsrechtlichen Daten bekannt gibt. Daraus entsteht aber keine Veröffentlichungspflicht für Boenisch Ltd.
(3) Besondere Pflichten des Rechtsanwalts gegenüber seinen Mandanten:
Der Rechtsanwalt hat seine Mandanten über die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzrechte zu belehren, insbesondere über etwaige Rechte zum Widerruf des Vertrages.
Darüber hinaus obliegt es dem Rechtsanwalt darauf hinzuweisen, dass ein Vertrag über die entgeltpflichtigen Leistungen, denen das BOE24® -System zu Grunde liegt, ausschließlich zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten zustande kommt.
Der Rechtsanwalt weist ferner seine Mandanten darauf hin, dass Boenisch Ltd. nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Werthaltigkeit, Aktualität und Qualität von Angeboten haftet.
Der Rechtsanwalt weist seine Mandanten auch darauf hin, dass Boenisch Ltd. die Nutzungsdaten zur Ermittlung und zur Abrechnung der vom Mandanten in Anspruch genommenen Leistung speichert und weiterverarbeitet.
Der Rechtsanwalt informiert seine Mandanten darüber, dass, sofern Boenisch Ltd. die Nutzungsentgelte nicht oder nur teilweise einziehen kann oder Boenisch Ltd. dieses aufgrund einer Beanstandung des Mandanten unterlässt, die Nutzungsdaten von Boenisch Ltd. an den Rechtsanwalt weitergegeben werden und der Mandant für weitere Nutzungen des BOE24® -Systems gesperrt werden kann. Gleiches gilt auch, wenn z. B. eine Kreditkartengesellschaft einen Zahlvorgang des Mandanten zu Lasten des Rechtsanwalts rückabwickelt.
7. Urheberrecht und Datenschutz
(1) Boenisch Ltd. ist Inhaber im Zusammenhang mit dem BOE24® -System stehender Urheberrechte sowie sonstiger gewerblicher Schutzrechte. Dies gilt auch für die Rechte an der Systemsoftware einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Dokumentationen. Der Rechtsanwalt darf das BOE24®-System über Website www.boe24.net gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Boenisch Ltd. nutzen. Ein weitergehendes Nutzungsrecht erwirbt der Rechtsanwalt nicht.
(2) Für den Fall, dass der Rechtsanwalt Daten auf die Webseiten von Boenisch Ltd. einspeist oder im Rahmen des BOE24® -Systems bereithält, an denen dem Rechtsanwalt Urheberrechte oder sonstige Nutzungsrechte zustehen, ist Boenisch Ltd. für die Dauer des Vertrages zu denjenigen Vervielfältigungshandlungen berechtigt, die Boenisch Ltd. durchführen muss, um die vertraglich geschuldeten Leistungen, wie zum Beispiel Datentransport zu erbringen.
(3) Boenisch Ltd. weist alle Rechtsanwälte darauf hin, dass unverschlüsselt preisgegebene Daten - auch wenn dies per E Mail erfolgt - von Dritten mitgelesen werden können. Boenisch Ltd. hat technisch hierauf keinen Einfluss. Es liegt im Verantwortungsbereich des Rechtsanwalts, die von diesem zur Verfügung gestellten Daten durch Verschlüsselung oder in sonstiger Weise gegen Missbrauch zu schützen. Boenisch Ltd. ist dem Rechtsanwalt gegenüber nicht verpflichtet, technische oder rechtliche Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu treffen. Gleichwohl bietet Boenisch Ltd. für die Abwicklung im BOE24® -System eine https-Verbindung an.
Die Preisgabe der innerhalb des Internetangebotes der Boenisch Ltd. gegebenen Möglichkeiten zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) erfolgt seitens der Nutzer auf freiwilliger Basis und begründet keinen Rechtsanspruch irgend einer Art.
(4) Boenisch Ltd. hält die Regeln des Datenschutzes ein und steht dafür ein, dass alle Personen, die mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, diese Vorschriften ebenfalls beachten. Boenisch Ltd. wird seine Mitarbeiter in der erforderlichen Form auf die Einhaltung des datenschutzrechtlichen Datengeheimnisses und vertraglich vereinbarter Verschwiegenheitspflichten verpflichten.
8. Schutzrechte Dritter
(1) Die Vertragsparteien stehen dafür ein, dass ihre Angebote bzw. Dienste keine Rechte Dritter verletzen.
(2) Boenisch Ltd. ist bestrebt, in allen Publikationen die deutschen Urheberrechte, Patente, Marken etc. für verwendete Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihr selbst erstellte Dokumente zu nutzen oder auf lizenzfreie Dokumente zurückzugreifen.
(3) Boenisch Ltd. übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der vom Rechtsanwalt bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Boenisch Ltd., die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen.
Im Falle der Verletzung eines Schutzrechts wird Boenisch Ltd. unter Ausschluss weitergehender Ansprüche, jedoch vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 9, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten BOE24® derart abändern oder austauschen, dass keine Schutzrechte Dritter mehr verletzt werden oder dem Rechtsanwalt durch Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Schutzrechtsinhaber das weitere Nutzungsrecht verschaffen. Sollte dies nicht gelingen, ist der Rechtsanwalt zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
(4) Der Rechtsanwalt wird Boenisch Ltd. auf eigene Kosten gegen alle Ansprüche oder Forderungen verteidigen bzw. freistellen, die aus einer angeblichen oder tatsächlichen Verletzung von Schutzrechten (Patente, Urheberrechte, Marken, etc.) oder infolge der Verletzung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen aus den vom Rechtsanwalt zur Verfügung gestellten Angeboten gegen Boenisch Ltd. hergeleitet werden und Boenisch Ltd. alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schäden ersetzen. Dies gilt auch für Kosten und Schäden, die durch Verstoß gegen §§ 2 und 5 der Trusted Shops GmbH verursacht werden, sofern Verstöße im Verantwortungsbereich des Rechtsanwalts liegen.
Boenisch Ltd. wird den Rechtsanwalt unverzüglich von solchen Ansprüchen oder Forderungen schriftlich benachrichtigen. Dem Rechtsanwalt verbleibt die alleinige Entscheidung darüber, ob und wie geltend gemachte Forderungen oder Ansprüche abgewehrt oder verglichen werden. Boenisch Ltd. ist in einem solchen Fall nicht zur Rückzahlung oder Herausgabe anteiliger erhaltener Vergütungen oder Provisionen verpflichtet, auch wenn sich diese zum Teil auf vom Rechtsanwalt zur Verfügung gestellte Angebote beziehen, hinsichtlich derer eine Schutzrechtsverletzung oder Wettbewerbswidrigkeit geltend gemacht wird. Der Rechtsanwalt verpflichtet sich, die beanstandeten Angebote unverzüglich so zu ändern oder auszutauschen, dass keine Schutzrechte Dritter oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften mehr verletzt werden. Sollte dies nicht binnen einer Woche nach Geltendmachung der Forderungen oder Ansprüche Dritter gegenüber Boenisch Ltd. erfolgen, ist Boenisch Ltd. zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags berechtigt.
9. Haftung
(1) Boenisch Ltd. haftet dem Rechtsanwalt für entstandenen Schaden nur insoweit, als Boenisch Ltd. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(2) Diese Haftungsbegrenzung gilt im Hinblick auf alle Schadensersatzansprüche, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, insbesondere auch im Hinblick auf vertragliche und nebenvertragliche Ansprüche. Die Haftungsbeschränkung schränkt eine gesetzlich zwingende Haftung nach produkthaftungsrechtlichen Regelungen oder aufgrund eines Personenschadens nicht ein.
(3) In dem Fall, dass Dritte mit Registrierungsdaten von Mandanten missbräuchlich entgeltpflichtige Beratungen vom Rechtsanwalt abrufen, hat dieser keinen Anspruch gegen Boenisch Ltd.
(4) Der Rechtsanwalt stellt Boenisch Ltd. von allen Ansprüchen oder Forderungen frei, die gegenüber Boenisch Ltd. von Dritten auf Grund einer behaupteten Verletzung von Vertragspflichten seitens des Rechtsanwalts geltend gemacht werden.
10. Kündigung
(1) Verträge über solche Leistungen, für die von Boenisch Ltd. laufende Gebühren erhoben werden, werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie sind jedoch zum Ablauf der monatlichen Abrechnungsperiode jederzeit kündbar, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem der Rechtsanwalt keine offenen Angebote oder Beratungen mehr vorweist. Für den Fall, dass offene Angebote oder Beratungen des Rechtsanwaltes im BOE24® -System vorliegen, ist der Anwalt gehalten, diese bis zum gewünschten Vertragsende erfolgreich abzuschließen. Sollten diese dennoch offen bleiben, so verlängert sich der Vertrag um jeweils einen weiteren Monat solange, bis sämtliche Beratungsvorgänge abgeschlossen sind. Im Einzelfall können der Rechtsanwalt und Boenisch Ltd. vereinbaren, dass die offenen Fälle einschließlich des Anspruches auf Gebühren für die Beratung an einen anderen Anwalt im BOE24® -System übergehen.
(2) Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen von Boenisch Ltd. oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.
(3) Die vorzeitige außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten.
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11. Sonstiges
(1) Boenisch Ltd. ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des gesamten Leistungsspektrums zu beauftragen.
(2) Eine Nicht-Aufnahme eines Rechtsanwalts als Teilnehmer an BOE24® behält sich Boenisch Ltd. vor. Insbesondere achtet Boenisch Ltd. auf ein Gleichgewicht der verschiedenen juristischen Fachrichtungen im Verhältnis zu den eingehenden Fachthemen der Nutzeranfragen.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Die Verträge kommen online, der Antrag auf Teilnahme eines Rechtsanwaltes schriftlich bzw. per Fax zustande.
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Rechtsanwalt Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
(5) Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Zweck und dem Sinn dieser unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand: 01.01.2007
Version 1.1
____________________________________________________
(c) Boenisch
