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AGB BOENiCO

 

§ 1 Grundlagen

Die Boenisch Business Services GmbH (nachfolgend "BOENISCH") unterhält im Internet einen Dienst, der es Unternehmen und natürlichen Personen ermöglicht, Handel mit Waren und Dienstleistungen aller Art innerhalb eines von BOENISCH verwalteten Netzwerks (nachfolgend "BOENiCO") zu treiben.

§ 2 Beteiligte

1. An BOENiCO sind Partner, Betreiber, Endkunden und BOENISCH beteiligt. Betreiber sind an BOENiCO teilnehmende Unternehmen, die ihre Waren und Dienstleistungen mittels Werbemitteln (Banner, Links u. ä.) über das Internet vermarkten und vertreiben. Partner sind an BOENiCO teilnehmende Unternehmen oder natürliche Personen, die Betreibern zur Vermarktung von Waren und Dienstleistungen einen Platz auf ihrer Homepage/Website oder e-Mail (nachfolgend "Werbefläche") zur Verfügung stellen. Betreiber und Partner werden gemeinsam "Teilnehmer" genannt. Endkunden sind Unternehmen und natürliche Personen, die im Internet Waren und Dienstleistungen einkaufen.

2. Die Partner überlassen BOENISCH Werbeflächen, die BOENISCH den Betreibern zur Verfügung stellt. BOENISCH stellt zwischen Partnern und Betreibern technische Verbindungen her. Darüber protokolliert und registriert BOENISCH - für die Teilnehmer nachvollziehbar - Geschäftsabschlüsse und sonstige Aktivitäten zwischen Betreibern und Endkunden, die über die Werbeflächen der Partner zustande gekommen sind.

§ 3 Vertragsgegenstand

1. Die Betreiber schließen mit BOENISCH unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen gesonderte Verträge ab. Für das Rechtsverhältnis zwischen Partnern und BOENISCH gelten diese Teilnahmebedingungen jedoch ausschließlich. Für die weiterreichenden Leistungen von BOENISCH, z. B. die Erbringung von Schulungsleistungen, Erstellung und Betrieb von Webseiten für Teilnehmer, sind gesonderte Verträge zu schließen.

2. Mittels einer Annahmeerklärung in Form eines elektronischen Bestätigungsschreibens informieren wir den Partner unverzüglich, sobald wir seine durch Mausklick abgegebene Registrierung (Angebot) angenommen haben.

3. Die Teilnahmebedingungen sind dem Teilnehmer jederzeit über die Website von BOENiCO bzw. BOENISCH zugänglich. Auch die jeweilige Fassung der Teilnahmebedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist im Bedarfsfall auf Nachfrage per e-Mail (service@boenisch.com) erhältlich.

§ 4 Teilnahme an BOENiCO

1. Die Teilnahme an BOENiCO setzt für natürliche Personen die Vollendung des 18. Lebensjahres und volle Geschäftsfähigkeit voraus. Die Teilnehmer müssen zudem über ein Bankkonto oder ein Teilnehmerkonto beim Online-Zahlungssystem PayPal verfügen.

2. Die Partner müssen sich für die Teilnahme an BOENiCO ordnungsgemäß anmelden und registrieren lassen. Hierzu müssen die Partner die von BOENISCH abgefragten Daten im BOENISCH Registrierungsformular vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Ein Anspruch auf Zulassung zum BOENiCO besteht nicht. Ändern sich die bei der Anmeldung angegebenen Daten der Partner, sind diese verpflichtet, die ursprünglichen Angaben gegenüber BOENISCH unverzüglich zu korrigieren. Der Vertrag und somit die Zulassung an BOENiCO kommt - unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen - durch den Zugang eines Bestätigungsschreibens von BOENISCH (e-Mail oder Fax) bei den Teilnehmern zustande. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer sind verpflichtet, ihre vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundesamt für Finanzen bzw. der entsprechenden ausländischen Behörde erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer BOENISCH innerhalb der Kontaktinformation mitzuteilen.

3. BOENISCH bietet die von den Partnern zur Verfügung gestellten Werbeflächen den vom Partner ausgewählten Betreibern an, vorausgesetzt der Partner erfüllt die programmspezifischen Bewerbungsvoraussetzungen und – sofern im Einzelfall vorliegend – akzeptiert zusätzliche programmspezifische Teilnahmebedingungen. Dafür übermittelt BOENISCH die jeweiligen Daten der Partner an die Betreiber. Die Betreiber wählen gegenüber BOENISCH aus, über welche angebotenen Werbeflächen der Partner sie ihre Waren und Dienstleistungen vermarkten und vertreiben wollen. Die Betreiber müssen diese Auswahlentscheidung BOENISCH mitteilen. BOENISCH bestätigt diese Auswahlentscheidung gegenüber Betreiber und Partner.

4. Die Möglichkeit zur Teilnahme an BOENiCO richtet sich auch nach der Kapazität von BOENiCO. Ein Anspruch der Teilnehmer auf unbegrenzten Zugang an BOENiCO besteht nicht.

5. Die Teilnehmer gewährleisten, dass die von ihnen übermittelten Daten, Werbeflächen und Werbetätigkeiten nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder anwendbares Recht verstoßen. Unzulässig sind danach insbesondere Inhalte und Werbetätigkeiten, die Rechte, insbesondere Urheberrechte, Namens- oder Markenrechte Dritter verletzten, die staatsgefährdender, rassistischer, gewaltverherrlichender, pornographischer oder jugendgefährdender Natur sind oder nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen sowie sämtliche Eingaben, die Viren, Trojanische Pferde oder andere ähnliche Programme enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen. Soweit BOENISCH wegen derartiger Inhalte Ansprüche Dritter ausgesetzt wird, stellt der verursachende Teilnehmer BOENISCH von diesen Ansprüchen frei.

6. Der Versuch, dass BOENiCO-System auf irgendeine Art und Weise zu manipulieren, führt automatisch zur sofortigen Sperrung des Teilnehmers. Dadurch entfallen alle Ansprüche auf das erworbene Guthaben.

Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche gegen den Partner bleibt BOENISCH unbenommen.

7. Entscheidet sich ein Partner von BOENiCO für e-Mail basierte Werbeformen, ist das Spam-Verbot zu beachten. Den Teilnehmern ist es danach untersagt, an dritte Personen unaufgefordert e-Mails mit kommerzieller Werbung zu schicken (Spam) sowie URL-Codes von BOENISCH in e-Mails zu integrieren, es sei denn die Empfänger haben vor dem Empfang der ersten e-Mail zugestimmt („Opt In“-Verfahren). Der Teilnehmer hat vor jedem Versand sicherzustellen, dass der jeweilige Empfänger mit dem Empfang der e-Mail einverstanden ist. Solche unaufgeforderten e-Mails begründen anderenfalls einen Verstoß gegen das Deutsche Wettbewerbsrecht und können Abmahnungen durch den Empfänger, Verbraucherschutzverbände oder Wettbewerber zur Folge haben. Bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung kann BOENISCH den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von BOENiCO ausschließen sowie seinen Vertrag fristlos kündigen. Das von BOENISCH eingerichtete Konto des Teilnehmers wird gesperrt und das bis dahin entstandene Guthaben verfällt ersatzlos (Vertragsstrafe). Teilnehmer, die trotz des Verbotes unerwünschte Werbung (Spam) versenden, stellen BOENISCH von allen dadurch begründeten Ansprüchen Dritter gegen BOENISCH in vollem Umfang frei.

Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche gegen den Partner bleibt BOENISCH unbenommen.

§ 5 Vergütung

1. BOENISCH richtet zur Abwicklung der Vergütungen Betreiberkonten und Partnerkonten ein und verwaltet diese. Guthaben auf Partnerkonten oder Betreiberkonten werden nicht verzinst.

2. Die Betreiber zahlen an BOENISCH eine in ihrem Ermessen liegende erfolgsabhängige Vergütung, wenn es zu einem erfolgreichen Geschäftsabschluss (view, click, lead, sale) für die Betreiber gekommen ist.

3. Partner erhalten von BOENISCH eine erfolgsabhängige Vergütung, die sich an der erfolgsabhängigen Vergütung der Betreiber an BOENISCH (§ 5 Abs. 2) orientiert. Die Höhe der jeweils erfolgsabhängigen Vergütung ist für die Partner jederzeit Online in BOENiCO abrufbar. Neben der erfolgsabhängigen Vergütung ist ein Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Kosten für die Werbetätigkeiten des Partners ausgeschlossen. Der Partner erklärt sein Einverständnis mit der Abrechnung im Gutschriftsverfahren, d. h. das anstelle einer Rechnungslegung durch den Partner, monatlich eine Gutschrift von der BOENISCH erstellt wird, sofern der Auszahlungsbetrag erreicht wurde.

4. Der Anspruch der Partner gegenüber BOENISCH auf die erfolgsabhängige Vergütung entsteht und wird fällig unter folgenden Voraussetzungen:

- erfolgreicher Geschäftsabschluss für einen Betreiber (view, click, lead, sale) über die zur Verfügung gestellten Werbeflächen der Partner;

- der Geschäftsabschluss ist von BOENiCO protokolliert worden;

- der Endkunde nimmt die Lieferung der Ware am Versandbestimmungsort an, leistet die Zahlung vollständig und die Widerrufsfrist von 14 Tagen ist abgelaufen;

- es liegt kein Missbrauch vor und

- der Betreiber hat gegenüber BOENISCH den Geschäftsabschluss bestätigt.

5. a) Alle bestätigten Einkünfte werden Ihnen nach Bestätigung durch den Betreiber gutgeschrieben und monatlich abgerechnet. Bei Erreichung des Mindestauszahlungsbetrages bzw. des vom Teilnehmer selbst eingestellten Auszahlungsbetrages wird zum Beginn des Folgemonats ein Gutschriftsbeleg über den auszahlungsfähigen Betrag erstellt und der Teilnehmer wird hierüber auch im Monatsbericht (Kontoauszug per e-Mail oder online im BOENiCO) informiert.

5. b) Teilnehmer mit Sitz (z. B. Wohn-/Firmensitz) in Deutschland müssen über ein Teilnehmerkonto beim Online-Zahlungssystem PayPal oder über ein Bankkonto in Deutschland verfügen, auf das die Vergütungen überwiesen werden und den Mindestauszahlungsbetrag in Höhe von EUR 25,00 bzw. den vom Teilnehmer eingestellten Auszahlungsbetrag im abgerechneten Monat erreicht haben, damit der Gutschriftsbeleg erstellt wird. Nach Freigabe der Gutschrift erfolgt die Auszahlung monatlich entsprechend der Gebührenliste. Die Gebühren, die BOENISCH ggf. im Falle der Auszahlung erhebt, ergeben sich aus der Gebührenliste.

5. c) Teilnehmer mit Sitz (z. B. Wohn-/Firmensitz) außerhalb von Deutschland müssen über ein Teilnehmerkonto beim Online-Zahlungssystem PayPal oder über ein Bankkonto verfügen, auf das die Vergütungen überwiesen werden und den Länderspezifischer Mindestauszahlungsbetrag bzw. den vom Teilnehmer eingestellten Auszahlungsbetrag im abgerechneten Monat erreicht haben, damit der Gutschriftsbeleg erstellt wird. Nach Freigabe der Gutschrift erfolgt die Auszahlung monatlich entsprechend der Gebührenliste. Die Gebühren, die BOENISCH ggf. im Falle der Auszahlung erhebt, ergeben sich aus der Gebührenliste.
5. d) Wenn ein auszahlungsfähiger Betrag vorhanden ist, den der Teilnehmer ausgezahlt bekommen möchte, muss dieser im Verwaltungsbereich die Gutschrift auf Richtigkeit (insbesondere Bankverbindung, Adresse und ggf. Steuerdaten) prüfen, soweit notwendig die Angaben korrigieren und bestätigen (= Gutschriftsfreigabe). Für die eigenen Unterlagen sollte der freigegebene Gutschriftsbeleg ausgedruckt werden. Rechtzeitig vom Teilnehmer freigegebene Gutschriften werden durch BOENISCH monatlich ausgezahlt.

5. e) Auf Grund der Abrechnung im Gutschriftsverfahren, kann BOENISCH bei der Auszahlung nur rechtzeitig (vor der Auszahlung) freigegebene Gutschriften berücksichtigen. Soweit am Ende eines Monats der Auszahlungsbetrag nicht erreicht wurde oder keine Freigabe des Gutschriftsbeleges erfolgte, wird das Guthaben auf den Folgemonat übertragen und verbleibt auf dem Partnerkonto. Guthaben auf Partnerkonten oder Betreiberkonten werden nicht verzinst.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

1. Für den Fall von Störungen bei der Vertragsabwicklung zwischen den Teilnehmern und BOENISCH bezüglich BOENiCO, die in den Verantwortungsbereich von BOENISCH fallen, wird BOENISCH alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen ergreifen, um schnellstmöglich die vollständige Verfügbarkeit des BOENiCO wieder herzustellen.

2. BOENISCH übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass über BOENiCO Umsätze erzielt werden. BOENISCH übernimmt auch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der von den Teilnehmern abgegebenen Informationen und Erklärungen sowie für die Zahlungsfähigkeit von Teilnehmern. Ebenfalls übernimmt BOENISCH keine Gewähr für die Qualität und Gebrauchsfähigkeit der beworbenen Waren und Dienstleistungen, für deren Eignung zu einem bestimmten Zweck sowie dafür, dass diese keine Rechte Dritter verletzen.

3. BOENISCH ist für den Inhalt von Websites Dritter nicht verantwortlich, die in direkter oder indirekter Weise auf die Website von BOENISCH verweisen, BOENISCH ist des Weiteren für keinerlei Schäden verantwortlich, für die eine Fehlerhaftigkeit von Software oder Hardware der Teilnehmer ursächlich ist sowie für Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit oder der einwandfreien Funktionsweise des Internets entstanden sind. BOENISCH haftet nicht für durch fehlerhafte Teilnehmerangaben verursachte Schäden.

Die Haftung von BOENISCH ist auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt. Die Höhe der Schadensersatzpflicht von BOENISCH bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist auf die durchschnittliche monatliche erfolgsabhängige Vergütung gemäß dieser Vereinbarung beschränkt. Die Haftung von BOENISCH für die leicht fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten ist ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für Ansprüche aus Produkthaftung.

Einer Pflichtverletzung von BOENISCH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

4. Die Teilnehmer stellen BOENISCH von Ansprüchen Dritter frei, die auf ein schuldhaftes Verhalten des jeweiligen Teilnehmers zurückgehen. Das schließt insbesondere Ansprüche gegen BOENISCH wegen illegaler Inhalte der von einem Teilnehmer genutzten Website ein.

§ 7 Verwendung von Informationen und Daten

1. Soweit BOENISCH Informationen und Daten über Teilnehmer und über das Verhalten der Teilnehmer bei der Nutzung von BOENiCO gegenüber anderen Teilnehmern zugänglich macht, dienen diese Informationen ausschließlich der Vertrauensbildung zwischen den Teilnehmern und der Aufrechterhaltung von BOENiCO. Die Verwendung dieser Daten durch die Teilnehmer zu anderen Zwecken, insbesondere zu Werbezwecken, die nicht im Zusammenhang mit BOENiCO stehen, ist untersagt.

2. Die mit der Nutzung und Partnerschaft gewonnenen Informationen und Daten dürfen von den Teilnehmern nur persönlich und nur im Zusammenhang mit der konkreten Nutzung von BOENiCO verwendet werden. Jede Weitergabe an Dritte und jede Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, ist untersagt.

3. Die vom Betreiber zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen auf der Werbefläche vom jeweiligen Partner nicht ohne Abstimmung mit dem Betreiber im Design, spezifisch, inhaltlich oder technisch verändert oder anderweitig bearbeitet oder an Dritte weitergegeben werden.

4. BOENISCH ist berechtigt, Teilnehmerdaten zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern sowie zu eigenen Zwecken zu nutzen. BOENISCH ist ebenfalls berechtigt, im Zusammenhang mit der Netzwerk-Teilnahme mit dem Teilnehmer per e-Mail in Kontakt zu treten. Weiterhin ist es den Teilnehmern untereinander möglich im Zusammenhang der betreffenden Partnerschaft innerhalb von BOENiCO online bzw. per e-Mail in Kontakt zu treten. BOENISCH beachtet hierbei die einschlägigen Datenschutzbestimmungen. BOENISCH ist insbesondere berechtigt, Teilnehmerdaten im Rahmen der Pflege von BOENiCO zu veröffentlichen und weiterzuleiten und diese im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen den berechtigten Stellen mitzuteilen. Die Weiterleitung von Teilnehmerdaten durch BOENISCH an Dritte zu Marktforschungszwecken erfolgt nur nach Einwilligung durch die Teilnehmer. BOENISCH ist zur Vermeidung von Missbrauch berechtigt, die IP-Adresse des Teilnehmers bei der Registrierung und Nutzung von BOENiCO zu speichern und im Fällen von Betrug oder Missbrauch den berechtigten Stellen diese Daten weiterzuleiten.

§ 8 Laufzeit / Kündigung

1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

2. Die Vertragsparteien können diesen Vertrag jederzeit fristlos kündigen (online über den Login-Bereich, per e-Mail, Fax, oder mittels Briefes). BOENISCH wird im Falle einer Kündigung betroffene Teilnehmer hierüber informieren. Bis zur Kündigung erfolgte Vermittlungen werden noch abgewickelt und entsprechende fällige Vergütungen werden noch gezahlt.

3. Bestehende Guthaben der Teilnehmer werden mit Vertragsbeendigung entsprechend der Gebührenliste an die Teilnehmer ausgezahlt.

4. Wird 2 Jahre keinerlei Guthaben erwirtschaftet, wird der Partner-Account gelöscht, wenn der Partner sich auf den schriftlichen Löschungshinweis via e-Mail nicht innerhalb eines Monats an BOENISCH wendet und eine ausdrückliche Vertragsverlängerung beantragt. Über eine weitere Vertragsverlängerung entscheidet BOENISCH nach eigenem Ermessen. Sollte innerhalb von 5 Jahren das Guthaben die Auszahlungshöhe nicht erreichen, so wird der Partner-Account geschlossen und das Guthaben nicht ausgezahlt.

5. Kündigt oder löscht der Partner seinen Partner-Account, so hat der Partner 12 Monate Zeit, ein evtl. bestätigtes Restguthaben auch nach der Kündigung auszahlen zu lassen. Dem in der Abwicklung befindlichen Partner steht hierfür ein (eingeschränkter) Login-Bereich auf seinen Partner-Account zur Verfügung, um seine Anschrift und Bankdaten bekannt zu geben und die entsprechende Gutschrift freizugeben. Sollte innerhalb von 12 Monaten nach Kündigung keine Auszahlung beantragt werden, so verfällt der Anspruch auf ein evtl. bestätigtes Restguthaben.

6. Die Parteien haben bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Bei einer außerordentlichen Kündigung durch BOENISCH wird das von BOENISCH eingerichtet Konto des Partners gesperrt und das bis dahin entstandene Guthaben fällt an BOENISCH.

§ 9 Sonstiges

1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern dem keine zwingenden internationalen Vereinbarungen oder zwingendes nationales Recht entgegenstehen. Gerichtsstand für Streitigkeiten nach diesem Vertrag ist Berlin.

2. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer die Teilnahmebedingungen der BOENISCH in der jeweils neuesten Fassung als maßgeblich an. Über Änderungen der Teilnahmebedingungen werden die bereits zugelassenen Teilnehmer durch e-Mail benachrichtigt. Widerspricht der Teilnehmer den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teilnehmer wird hiermit widersprochen. Gutschriften gelten als genehmigt, sofern innerhalb von acht Wochen ab Zugang keine Einwendungen erhoben wurden. Einwendungen müssen BOENISCH schriftlich (per e-Mail, Fax oder Post) und fristgerecht zugehen.

3. Das Urheberrecht für die Gestaltung der im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Werbemittel, Inhalte oder Daten sowie auch für alle anderen vom Betreiber zugänglich gemachten Informationen liegt beim Betreiber bzw. Rechteinhaber. Jede Veränderung und/oder Weitergabe der Markenlogos bzw. bereitgestellten Werbemittel an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers unzulässig.

4. Dieser Vertrag begründet keine Gesellschaft mit Außenwirkung im Rechtsverkehr sowie kein Arbeits-, Handelsvertreter-, Kommissionär- oder Anstellungsverhältnis und ermächtigt somit auch keine der Parteien, für beide gemeinsam oder die jeweils andere Partei rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder sie in sonstiger Weise zu verpflichten oder zu vertreten.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht wirksam sein oder ihre Wirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist von den Parteien durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung soweit wie möglich entspricht. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

 

Gebührenliste:

Auszahlung

Guthaben werden ab Erreichung der Länderspezifischer Mindestauszahlungsbetrag bzw. des vom Teilnehmer eingestellten Auszahlungsbetrages und nach Freigabe des Gutschriftsbeleges im Login-Bereich monatlich ausgezahlt. Guthaben unter der Auszahlungsgrenze werden nicht ausgezahlt und verbleiben unverzinst auf dem Konto.

Auszahlungsgebühren

1.) für Deutschland:
a) > 25 Euro = 0 Euro
b) < 25 Euro = 5 Euro (nur im Kündigungsfall; wird mit Guthaben verrechnet)
Sollte im Kündigungsfall die Guthabenhöhe unter den Auszahlungsgebühren liegen, so verrechnet BOENISCH das Guthaben mit den Kosten und trägt den Fehlbetrag.

2.) sonst. EU Mitgliedstaaten und Schweiz:

a) BOENISCH zahlt den Betrag ab einem Guthaben von 25 Euro kostenfrei aus, wenn IBAN und BIC mit angegeben wurden vom Teilnehmer. Ansonsten ist eine Auszahlung nur nach 2.b) möglich.

b) BOENISCH zahlt den Betrag ab einem Guthaben von 200 Euro kostenfrei aus. Hierbei trägt BOENISCH die Überweisungskosten.

3.) nicht EU Mitgliedstaaten / andere Länder:

a) BOENISCH zahlt den Betrag ab Erreichung der Länderspezifischer Mindestauszahlungsbetrag aus.
Der Mindestauszahlungsbetrag richtet sich international nach dem Land, wohin ausgezahlt wird. Bei internationalen Überweisungen unter einem Betrag von 200 Euro werden 5 Euro Auszahlungs-gebühren vom Guthaben abgezogen, Höhere Überweisungskosten trägt BOENISCH.

b) BOENISCH zahlt den Betrag ab einem Guthaben von 200 Euro kostenfrei aus. Hierbei trägt BOENISCH die Überweisungskosten.

Stand: 27.03.2009

Version 1.1

 


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