AGB Hosting für BOE24 Anwälte/Teilnehmer
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Hosting für am BOE24®-System teilnehmende Rechtsanwälte
Liebe Rechtsanwältin, lieber Rechtsanwalt des BOE24®-Systems,
wir haben uns bei der Beschreibung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bemüht, so nutzerfreundlich wie möglich zu sein. Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam durch.
1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Boenisch Limited Zweigniederlassung Deutschland (nachfolgend „Boenisch Ltd.“) und dem Rechtsanwalt bzw. der Rechtsanwältin bzw. für steuerliche oder steuerrechtliche Beratungen Steuerberater bzw. Steuerberaterinnen (nachfolgend für alle “Rechtsanwalt”) für das Leistungsangebot Hosting für am BOE24®-System teilnehmende Rechtsanwälte. Der Rechtsanwalt erkennt und bestätigt die Kenntnisnahme und Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Vertragsabschluss an.
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet jederzeit auf den BOE24®-Webseiten abrufbar und können ausgedruckt werden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit der ersten Inanspruchnahme von Leistungen sowie für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen von BOE24® als anerkannt. Verweise des Rechtsanwaltes auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam.
(3) Boenisch Ltd. behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, aufgrund der Veränderung internetbezogener Rahmenbedingungen oder aufgrund einer Änderung der Geschäftsabläufe bzw. Geschäftsbereiche von Boenisch Ltd. erforderlich wird. Änderungen dieser Bedingungen werden den Rechtsanwälten in elektronischer Form per E-Mail an die von ihm selbst genannte E-Mail Adresse bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Rechtsanwalt nicht schriftlich (per Brief oder per E-Mail) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird Boenisch Ltd. den Rechtsanwalt bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Widerspricht der Rechtsanwalt den neuen Geschäftsbedingungen, behält sich Boenisch Ltd. das Recht vor, den Vertrag zu kündigen.
(4) Die Boenisch Ltd. erbringt alle Leistungen des Hostings auf Grundlage einer Kooperation (nachfolgend „technischer Kooperationspartner“) für den technischen Betrieb mit Anbietern in und aus der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen.
Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen, die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste.
(6) Boenisch Ltd. kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
2. Leistungspflichten
(1) Der technische Kooperationspartner der Boenisch Ltd. für Hosting gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Kooperationspartners oder der Boenisch Ltd. liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Boenisch Ltd. Oder der technische Kooperationspartner kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
(2) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird.
(3) Für jede Internet-Domain des Kunden kann nur ein Leistungstarif der Boenisch Ltd. genutzt werden.
(4) Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat im Tarif enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.
(5) Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist für sämtliche E-Mail-Postfächer in einem Tarif ein Gesamtspeichervolumen von 25 Gigabyte enthalten.
(6) Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich.
(7) Der Tarif „Premium-Paket“ in Zusammenhang mit der Teilnahme des Kunden am BOE24-System beinhaltet eine von Boenisch Ltd. für den Kunden erstellte Website. Diese Website basiert auf einem von Boenisch Ltd. vorgegebenen Layout und Funktionsangebot. Individuelle Wünsche des Kunden, z. B. Einbindung von Logos, Verwendung bestimmter Farben, werden von Boenisch Ltd. versucht, im Interesse des Kunden umzusetzen, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Die Mindestfunktionen der Website im Tarif „Premium-Paket“ sind: Homepage (Startseite) mit einem vom Kunden inhaltlich vorgegebenen Anwalts- oder Kanzlei-Portraits, Anbindung und Angebot des BOE24-Systems zur Online-Rechtsberatung Kontaktseite, Seite mit Nutzungsbedingungen für die Website, Seite mit Datenschutzhinweisen, Seite mit Impressum. Zudem richtet Boenisch Ltd. die zur Webadresse (URL) passenden Mailadressen und Postfächer nach Angaben des Kunden ein. Für die Inhalte auf der Website ist der Kunde gemäß Ziffer 7 verantwortlich. Boenisch Ltd. bietet darüber hinausgehende individuelle Leistungen als Ergänzung zu den Basisleistungen an. Zusätzliche Leistungsmerkmale, wie z. B. das Erstellen oder die Betreuung von individuellen Kanzlei-Webseiten, werden jeweils gesondert vereinbart.
3. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf
(1) Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Boenisch Ltd. im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Boenisch Ltd. hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Boenisch Ltd. übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
(2) Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Boenisch Ltd. einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, Boenisch Ltd. unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von Boenisch Ltd. über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und Boenisch Ltd. das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.
(4) Für Kunden mit Sitz in Deutschland:
Für die Webadresse werden Sie von uns bei der jeweiligen Registrierungsbehörde als sog. Admin-C angemeldet und eingetragen, d. h. Sie werden der Domaininhaber sein.
Für Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland:
Um den gesetzlichen Bestimmungen, den Regelungen der DENIC und den Vorgaben des technischen Kooperationspartners zu entsprechen, muss der administrative Kontakt der Domain (Admin-C) in Deutschland ansässig sein. Wir stellen für diesen Zweck als Boenisch Ltd. einen Treuhänder für Sie und übernehmen die administrative Verantwortung für Ihre Domain. Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen gemäß Ergänzung I dieser AGB anzuerkennen, die die Treuhänderschaft regeln. Kunde und Treuhänder können bei Fragen, die die Domain betreffen, jederzeit per E-Mail oder Post miteinander in Kontakt treten. Die Treuhänderschaft erlischt, sobald die Domain nicht mehr über uns registriert ist.
4. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
(1) Boenisch Ltd. ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
(2) Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Boenisch Ltd. oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
(3) Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen.
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
Boenisch Ltd. ist bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwölf Monaten haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat.
Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
(4) Boenisch Ltd. ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung
(5) Werden von Dritten gegenüber Boenisch Ltd. Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer 7.2 geltend gemacht, ist Boenisch Ltd. berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren.
(6) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Boenisch Ltd. insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät,
schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 4., 7.1, 7.2, 8.1, 8.5 bzw. 8.8 geregelten Pflichten verstößt,
trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten sowie - sofern der Boenisch Ltd. E-Shop Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte seines Internet-Shops nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 8.6 geregelten Anforderungen genügen oder
schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt. (7) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.
(8) Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch Boenisch Ltd. verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.
(9) Für den Fall, dass Boenisch Ltd. nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist Boenisch Ltd. berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
5. Preise und Zahlung
(1) Boenisch Ltd. ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Boenisch Ltd. verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt Boenisch Ltd. die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall berechnet Boenisch Ltd. Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
(2) Boenisch Ltd. ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.
(3) Die nutzungsunabhängigen Entgelte sind monatlich im Voraus fällig. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Andere Entgelte hat der Kunde im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf zwölf Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang. Die Rechnung wird elektronisch versendet. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist Boenisch Ltd. berechtigt, hierfür pro Rechnung EUR 2,56 zu verlangen. Bei Rücklastschriften berechnet Boenisch Ltd. eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 9,60 pro Lastschrift zzgl. der für Boenisch Ltd. angefallenen Bankgebühren. Ist in der jeweils gültigen Preisliste hierfür ein höherer Betrag genannt, berechnet Boenisch Ltd. diesen Betrag.
(4) Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungszeitraumes die Entgelte oder deren Bestandteile (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungszeitraumes bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes.
(5) Wird das im Tarif enthaltene Datentransfervolumen in einem Monat überschritten, so ist Boenisch Ltd. berechtigt, den Kunden auf den Tarif umzustellen, bei dem ein entsprechendes Datenvolumen enthalten ist. Boenisch Ltd. wird dem Kunden die Umstellung mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, ab diesem Zeitpunkt die für diesen Tarif in der gültigen Preisliste ausgewiesenen Entgelte zu zahlen. Vom Kunden für den alten Tarif im Voraus entrichtete Beträge werden hierauf angerechnet.
In allen übrigen Fällen wird Boenisch Ltd. Volumen für zusätzlichen Datentransfer im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.
(6) Der Kunde mit Sitz und Bankverbindung in Deutschland ermächtigt Boenisch Ltd., die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen. Für Kunden außerhalb Deutschlands erfolgt die Abwicklung auf elektronischen Wegen (z. B. via PayPal oder ClickandBuy) oder hilfsweise per Überweisung.
(7) Boenisch Ltd. ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
(8) Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(9) Boenisch Ltd. behandelt Rechtsanwälte generell als umsatzsteuerpflichtige Unternehmer. Umsatzsteuer auf Vergütungen sind somit beim Rechtsanwalt als Vorsteuer abzugsfähig, die von Mandanten über Boenisch Ltd. vereinnahmte/ausgewiesene Umsatzsteuer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abzuführen.
6. Haftung
(1) Für Schäden haftet Boenisch Ltd. nur dann, wenn Boenisch Ltd. oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Boenisch Ltd. oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von Boenisch Ltd. auf den Schaden beschränkt, der für Boenisch Ltd. bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
(2) Die Haftung von Boenisch Ltd. wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
(3) Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.
7. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
(1) Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite und - sofern der Boenisch Ltd. E-Shop Gegenstand des Vertrages ist - in sein Shop-Angebot eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt Boenisch Ltd. von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
(2) Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und - sofern der Boenisch Ltd. E-Shop Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte seines Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde Boenisch Ltd. unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungs-zusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.050,00 (in Worten: fünftausendfünfzig Euro).
(3) Boenisch Ltd. ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 7.2 oder 8.6 unzulässig sind, ist Boenisch Ltd. berechtigt, den Tarif zu sperren. Boenisch Ltd. wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
8. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde sichert zu, dass die Boenisch Ltd. von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Boenisch Ltd. jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Boenisch Ltd. binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden,
Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain,
Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie
falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.
(2) Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Der technische Kooperationspartner und Boenisch Ltd. behalten sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Sollte der Kunde über einen Zeitraum von 2 Monaten über ein E-Mail-Postfach weder E-Mails versenden noch E-Mails von diesem herunterladen, so ist Boenisch Ltd. berechtigt, dieses E-Mail-Postfach zu deaktivieren. Der Kunde kann das betroffene E-Mail-Konto erneut aktivieren.
(3) E-Mail Postfächer dürfen ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden. Es ist insbesondere strikt untersagt, E-Mail Postfächer als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, von Boenisch Ltd. zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Boenisch Ltd. nutzen, haftet der Kunde gegenüber Boenisch Ltd. auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern des technischen Kooperationspartners der Boenisch Ltd. abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von Boenisch Ltd. oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von Boenisch Ltd. erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist der technische Kooperationspartner oder Boenisch Ltd. berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite und - sofern der Boenisch Ltd. E-Shop Gegenstand des Vertrages ist - seinen Internet-Shop so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Boenisch Ltd. ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Boenisch Ltd. wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.
(7) Der Kunde kann gegenüber Boenisch Ltd. schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich.
(8) Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei Boenisch Ltd. abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält einen von Boenisch Ltd. zur Verfügung gestellten Chat.
9. Datenschutz
(1) Der technische Kooperationspartner und Boenisch Ltd. erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter www.boenisch.com > Datenschutz abrufbar.
(2) Adress- und Negativdaten werden an andere Konzernunternehmen des technischen Kooperationspartners zum Zwecke des Schutzes aller Konzernunternehmen geführt wird. Anderen Konzernunternehmen werden diese Daten bei berechtigtem Interesse zweckgebunden zur Verfügung gestellt.
(3) Boenisch Ltd. weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web- Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
10. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Berlin. Boenisch Ltd. ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von Boenisch Ltd. auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
I. Ergänzung zur Treuhänderschaft für Domainregistrierung für Kunden, die keinen Sitz in Deutschland haben
Der Kunde möchte einen Domainvertrag über die Registrierung einer Domain abschließen. Die Registrierung der Domain und das Hosting erfolgen durch Boenisch Ltd. in Zusammenarbeit mit einem technischen Kooperationspartner. Der Kunde hat seinen Wohnsitz nicht in Deutschland, so dass er für .de-Domains nach § 3 Absatz 1 der DENIC-Domainbedingungen und den Vorgaben der des technischen Kooperationspartners einen in Deutschland ansässigen administrativen Ansprechpartner (Admin-C), der zugleich sein Zustellungsbevollmächtigter im Sinne von §§ 174 ff. ZPO sein muss, zu benennen hat. Boenisch Ltd. ist bereit, als Treuhänder diese Aufgabe gemäß nachfolgenden Bedingungen für den Kunden zu übernehmen:
1. Pflichten des Kunden
a) Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter (Marken, Namens- und Urheberrechte usw.) verletzt, nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstößt.
b) Der Kunde verpflichtet sich, den Treuhänder über alle registrierungs-relevanten Vorgänge, die die Domain betreffen, insbesondere einen Inhaberwechsel oder die Androhung oder Einleitung rechtlicher Maßnahmen, unverzüglich schriftlich zu informieren.
c) Der Kunde verpflichtet sich, Anfragen des Treuhänders mit Bezug auf die Domainregistrierung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden zu beantworten. Die Frist verkürzt sich, falls von dritter Seite (Anspruchsteller, Gericht usw.) kürzere Fristen gesetzt werden.
d) Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontaktdaten bei Boenisch Ltd. aktuell zu halten und ermächtigt Boenisch Ltd. ausdrücklich, diese Kontaktdaten dem Treuhänder zur Verfügung zu stellen. Informationen, die der Treuhänder dem Kunden auf Basis der vorgenannten Kontaktdaten ordnungsgemäß übersandt hat, gelten als zugegangen.
e) Ist der Kunde über die von ihm benannten Kontaktwege nicht erreichbar oder beantwortet er eine Anfrage des Treuhänders nicht innerhalb gesetzter Fristen, so ist der Treuhänder ebenso wie in Fällen der Ziffer 2 b) und c) berechtigt, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen, insbesondere die Stellung als Admin-C aufzugeben, die Domain wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzungen freizugeben oder in die Verwaltung der DENIC eG oder eines anderen Registrars zu stellen.
2. Pflichten des Treuhänders
a) Der Treuhänder verpflichtet sich, die Aufgaben, die ihm als administrativer Kontakt zufallen, treuhänderisch im Sinne des Kunden zu erfüllen. Er wird entsprechenden Weisungen des Kunden Folge leisten, sofern diese nach gewissenhafter anwaltlicher Prüfung nicht gesetzeswidrig sind oder den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien zuwiderlaufen.
b) Der Treuhänder wird den Kunden unverzüglich über alle die Domainregistrierung betreffenden Fragen informieren und, sofern möglich, keine Entscheidung ohne vorherige Anhörung des Kunden treffen.
c) Der Treuhänder wird, wenn Entscheidungen ohne Anhörung des Kunden getroffen werden können oder müssen, diese nach billigem Ermessen treffen.
3. Abwicklung von Auseinandersetzungen mit Dritten
Wird der Treuhänder als Vertreter des Kunden oder unmittelbar von Dritter Seite wegen behaupteter Rechtsverstöße in Anspruch genommen, so hat der Kunde innerhalb der Fristen gemäß Ziff. 1 c) schriftlich zu erklären, ob er der Freigabe zustimmt oder ob er die Domain verteidigen will.
a) Stimmt der Kunde der Freigabe zu, so wird der Treuhänder gegenüber der DENIC eG oder eines anderen Registrars die Löschung der Domain erklären und den Dritten/Anspruchssteller informieren.
Das Vertragsverhältnis zwischen Treuhänder und Kunde endet mit dieser Erklärung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
b) Gibt der Kunde binnen der gesetzten Frist keine Erklärung ab, so ist der Treuhänder berechtigt, die Domain freizugeben, in die Verwaltung der DENIC eG oder eines anderen Registrars zu stellen (Transit) oder seine Position als Admin-C gegenüber der DENIC eG oder eines anderen Registrars aufzugeben.
c) Informiert der Kunde den Treuhänder, dass er sich gegen die geltend gemachten Ansprüche verteidigen will, so hat er dem Treuhänder innerhalb von 2 Tagen eine vom Treuhänder der Höhe nach billigem Ermessen, angelehnt an das Gerichtskostengesetz und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, zu bestimmende Sicherheitsleistung (Barzahlung in EUR oder Bürgschaft einer deutschen oder ausländischen Großbank oder Sparkasse) zu überlassen, die den Ersatzanspruch des Treuhänders gemäß Ziffer 8 absichert. Der Kunde hat darüber hinaus binnen 2 Tagen mitzuteilen, ob er sich - soweit kein Anwaltszwang besteht - selbst gegen die Ansprüche verteidigen will. Andernfalls hat er binnen gleicher Frist einen Rechtsanwalt zu benennen, welcher die Vertretung des Kunden gegenüber dem Dritten außergerichtlich und gerichtlich übernimmt. Eine Rechtsberatung im Hinblick auf die geltend gemachten Ansprüche durch den Treuhänder erfolgt nicht. Auf erstes Anfordern sind dem Treuhänder Unterlagen bezüglich der Auseinandersetzung zur Verfügung zu stellen, die dieser vertraulich behandeln wird. Kommt der Kunde den vorbezeichneten Verpflichtungen nicht nach, so ist der Treuhänder berechtigt, gemäß Ziffer 3. b) zu verfahren.
4. Gesetzesverstöße
Stellt der Treuhänder fest, dass der Domainname selbst oder die unter Verwendung des Domainnamens zugänglich gemachten Angebote gegen geltendes Recht, insbesondere strafrechtliche Regelungen verstoßen, ist er berechtigt, die Domain ohne Abmahnung löschen zu lassen und / oder diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Stellung als Admin-C aufzugeben. Eine Überprüfung der Angebote durch den Treuhänder erfolgt nicht.
5. Vergütung
Die für die Leistung des Treuhänders geschuldete Vergütung ist im Tarif „Premium-Paket“ enthalten. Zusätzliche Zahlungen des Kunden unmittelbar an den Treuhänder haben nicht zu erfolgen.
6. Laufzeit
a) Der Vertrag wird auf unbestimmte Laufzeit abgeschlossen, ist jedoch in seinem Bestand untrennbar mit dem Verbleib der Domain bei Boenisch Ltd. als Provider verbunden.
Der Treuhandvertrag endet demgemäß unabhängig vom Fortbestand des mit Boenisch Ltd. bestehenden Vertrages, wenn der Domainname von Boenisch Ltd. an einen anderen Provider übertragen (KK-Verfahren/Transit) oder die Löschung beantragt wird.
b) Treuhänder und Kunde verzichten auf ein ordentliches Kündigungsrecht. Im Sinne eines Vertrages zugunsten Dritter wird Boenisch Ltd. ermächtigt, jederzeit einen anderen Treuhänder für den Domainnamen einzusetzen. Der Kunde stimmt einer solchen Vertragsänderung bereits jetzt zu.
c) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt ebenso unberührt wie die übrigen in diesem Vertrag angesprochenen Beendigungstatbestände oder Kündigungsgründe.
d) Der Treuhänder ist ohne weitere Zustimmung des Kunden berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen anderen Treuhänder zu übertragen und diesen neuen Treuhänder als administrativen Ansprechpartner bei der DENIC eG oder einem anderen Registrar zu registrieren. Hierdurch dürfen keine Rechtsnachteile für den Kunden entstehen.
7. Haftung des Treuhänders
a) Für Schäden haftet der Treuhänder nur dann, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
b) Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung auf den Schaden beschränkt, der für den Treuhänder bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
c) Die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
8. Haftung des Kunden / Freistellung
Der Kunde hat den Treuhänder von allen Kosten, Schäden und Nachteilen freizustellen, die dadurch entstehen, dass Dritte - berechtigt oder unberechtigt, außergerichtlich oder gerichtlich - Ansprüche aufgrund der Domainregistrierung erheben und hierbei den Treuhänder neben dem Domaininhaber oder allein in Anspruch nehmen. Der Anspruch besteht verschuldensunabhängig, der Treuhänder verpflichtet sich, Zug-um-Zug gegen den Ausgleich ihm entstandener Nachteile etwaige Ersatzansprüche gegen unberechtigt vorgehende Dritte an den Kunden abzutreten.
9. Sonstiges
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder in Deutschland ohne Gerichtsstand ist, Berlin. Für diesen Vertrag und für aus ihm folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
Stand: 01.01.2007
Version 1.2
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